Jeder kennt es, man bietet auf kleinanzeigen.de (vormals eBay-kleinanzeigen.de) einen oder mehrere Artikel an und möchte gerne per Überweisung bezahlt werden. Was soll schon passieren, wenn man dem Käufer per Nachricht seine IBAN sendet?
Schlimmstenfalls versucht er einen betrügerischen Bankeinzug, dem ich widersprechen kann.
Doch weit gefehlt, denn findige Betrüger nutzen oft eine so einfache wie effiziente Betrugsmasche, um auf Verkaufsplattformen angebotene Waren kostenlos zu bekommen. Obendrein droht den Verkäufern auch noch eine Anzeige wegen Betrugs. Diese dürfte sich zwar ohne rechtliche Konsequenzen aufklären, aber es entsteht je nach Wert der Ware teils erheblicher finanzieller Schaden auf Seiten des Verkäufers.

Wie funktioniert der Betrug?

Ich kurzen Stichpunkte erklärt, spielt sich ein Fall folgendermaßen ab:

  • Verkäufer platziert eine Anzeige auf der Handelsplattform
  • Betrüger nimmt Kontakt auf, möchte kaufen und bittet um die IBAN des Verkäufers, um das Geld zu überweisen
  • Verkäufer gibt IBAN an
  • Betrüger kopiert die Anzeige des Verkäufers und platziert sie ebenfalls
  • seinen Käufern gibt der Betrüger die IBAN des Verkäufers aus der ersten Anzeige
  • Verkäufer erhält das Geld vom Käufer der Anzeige des Betrügers und versendet die Ware an den Betrüger
  • der Betrüger verschwindet von der Bildfläche, die Ware ist verloren, der Käufer des Betrügers um sein Geld gebracht, zunächst

In vielen Fällen wir der betrogene Käufer Anzeige gegen den Inhaber der IBAN erstatten, denn das ist der zunächst erreichbare Kontakt. Dem Betrüger, welcher für seine Anzeige Fake-Angaben genutzt hat, wird man nicht mehr habhaft.

Zwar wird sich die Sache aufklären und der Käufer sein Geld zurück erhalten, aber der Verkäufer der Ware bleibt auf dem Schaden der verlorenen Ware sitzen, die dann auf Schwarzmärkten feilgeboten wird.

Wie kann man sich schützen?

Wir empfehlen, immer sichere Zahlungsdienste der Plattformen zu nutzen oder Ware, sofern möglich, nur gegen Bargeld und unter Zeugen zu veräußern. Bei der Nutzung der sicheren Zahlungsdienste in Handelsplattformen sind Zahlungskonten mit echten Personen/Kontoinhabern verbunden. Dadurch ist es klar, wer der Empfänger ist, bzw. ob der Verkäufer auch Inhaber des angegebenen Zahlungsziels ist.
Bei Überweisungen gibt es derzeit keine (vorgeschriebenen) Prüfverfahren für Banken, um IBAN und Kontoinhaber zu verifizieren. Die EU arbeitet an entsprechenden Verbesserungen.
Zum aktuellen Stand sollte die IBAN nicht oder nur an persönlich bekannte Käufer gegeben werden.