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07.04.2009 - Informationen zur Künstlersozialabgabe
Vermehrt werden wir durch unsere Kunden darüber informiert, dass sie durch die Künstlersozialkasse angehalten wurden, für Internet-Dienstleistungen und/oder Druckdienstleistungen, die durch uns erbracht wurden, eine sogenannte "Künstlersozialabgabe" zu zahlen hätten.
Fest steht, dass wir als Unternehmen (egal ob Kapital- oder Personengesellschaft) unter die Regelung des Künstlersozialgesetzes fallen. Der Unterschied zwischen den Gesellschaftsformen ist lediglich, dass bei Kapitalgesellschaften die Künstlersozialabgabe ins Gehalt der Gesellschafter eingerechnet wird, wobei dies bei Personengesellschaften nicht der Fall ist. In jedem Fall muss der Auftraggeber die Abgabe bezahlen, egal ob diese auf die Preise der Kapitalgesellschaft aufgeschlagen werden oder zusätzlich zu Auftragssummen von Personengesellschaften wie CSE Kraus & Straubinger zu erbringen sind.
Jedoch fallen dadurch nicht automatisch für alle durch uns erbrachten Leistungen Abgaben an, sondern nur für jene, welche ausschließlich rein bildnerische Tätigkeiten enthalten. Alle Arbeiten, die wir ausdrücklich nach "Kundenvorlage" erledigen, fallen nicht darunter.
Unsere Preise enthalten keinen Aufschlag für die Künstlersozialabgabe. Sollten Sie als unser Kunde einmal von diesen Regelungen betroffen sein (die Künstlersozialabgabe ist keine Bringschuld im eigentlichen Sinne), dann stehen wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Ausformulierung Ihrer Antworten an die Künstlersozialkasse zur Verfügung.
Hinweis:
Auch, wenn wir als reines Dienstleistungsunternehmen nach vernünftigen Maßstäben nicht unter die obigen Regelungen fallen dürften, hat der Bund dennoch entschieden, dass im Rahmen einer Solidargemeinschaft alle Unternehmen, die scheinbar bildnerischen Tätigkeiten nachgehen, zur Künstlersozialabgabe verpflichtet werden. Einen Nutzen, geschweigedenn Anspruch auf Leistungen aus der Künstlersozialkasse haben wir nicht. Wir, bzw. Sie als unsere Kunden müssen "lediglich" einzahlen.
Wir sind gegen eine solche Deckelung von völlig unterschiedlichen Branchen und unterstützen dazu die Bewegung "Gegen ungerechtfertigte Künstlersozialabgabe" mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln.
Wir bitten Sie als unsere Kunden um Verständnis, wenn wir die Abgaben, die Sie an die Künstlersozialkasse abführen müssen nicht als Nachlässe auf unsere Preise gewähren können. In Zeiten steigender Kosten, sowie überzogener Zwangsmitgliedschaften in diversen Kammern und Genossenschaften, sehen wir uns dazu leider nicht in der Lage. Hier bremst die deutsche Regelungswut die eigene Wirtschaft.


